Was das Geldwäschegesetz vorschreibt
Händler mit Edelmetallen gehören in Deutschland zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen ihre Kunden bei Barzahlungen ab 2.000 € identifizieren. Das gilt beim Kauf und beim Ankauf von Gold. Die Händler müssen dazu Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ausweisdaten erfassen und für eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit aufbewahren.
Außerdem gelten die Pflichten unabhängig vom Betrag, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche besteht. Wird eine Summe künstlich in mehrere kleine Geschäfte aufgeteilt, um unter der Schwelle zu bleiben, müssen die Händler das ebenfalls berücksichtigen.
Warum viele Ankäufer den Ausweis immer verlangen
In der Praxis fragen viele Goldankäufer grundsätzlich bei jedem Ankauf nach dem Ausweis, auch bei kleinen Beträgen. Dafür gibt es gute Gründe:
- Schutz vor Hehlerei: Der Händler dokumentiert, von wem er Gold erworben hat. Das schreckt den Verkauf von Diebesgut ab.
- Rechtssicherheit: Eine einheitliche Regel verhindert Fehler bei der Schwelle.
- Behördliche Vorgaben: Je nach Bundesland und Gewerbe können weitere Aufzeichnungspflichten bestehen.
Für Sie als Verkäufer ist ein Ankäufer, der den Ausweis verlangt, eher ein gutes Zeichen. Wer ganz auf Identifizierung verzichtet, nimmt es womöglich auch mit anderen Regeln nicht genau. Mehr Warnsignale unter Unseriöse Goldankäufer erkennen.
Welche Dokumente werden akzeptiert?
- Personalausweis
- Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen ein anerkannter Pass oder Ausweis
Führerschein oder Krankenkassenkarte reichen in der Regel nicht aus, weil sie nicht alle erforderlichen Angaben enthalten. Beim Goldankauf per Post erfolgt die Identifizierung oft per Video-Ident, Online-Ausweisfunktion oder Ausweiskopie.
Was passiert mit Ihren Daten?
Ihre Daten dürfen nur für die gesetzlichen Zwecke verwendet werden. Der Händler muss sie sicher aufbewahren und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen. Eine automatische Meldung an das Finanzamt erfolgt nicht. Bei einem Geldwäscheverdacht kann der Händler aber verpflichtet sein, eine Meldung an die zuständige Behörde zu machen. Ob Ihr Verkauf steuerlich relevant ist, lesen Sie unter Gold verkaufen und Steuern.
Praktische Tipps
- Ausweis immer mitnehmen, wenn Sie Gold verkaufen, egal welcher Betrag.
- Gültigkeit prüfen: Ein abgelaufener Ausweis wird häufig nicht akzeptiert.
- Überweisung statt Bargeld: Bei größeren Summen ist eine Überweisung sicherer als Bargeld. Eine Identifizierung kann der Händler aber auch dann verlangen.
- Herkunft belegen: Bei größeren Mengen, Barren oder einem Nachlass können Kaufbelege oder ein Erbnachweis hilfreich sein, siehe Geerbtes Gold verkaufen.
Berechnen Sie vorab den Wert Ihres Goldes, dann wissen Sie, ob Sie in den Bereich einer Pflicht-Identifizierung kommen:
Häufige Fragen
Kann ich Gold ohne Ausweis verkaufen?
Bei Barzahlungen unter 2.000 € ist eine Identifizierung gesetzlich nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Viele Ankäufer verlangen den Ausweis aber trotzdem immer, sodass ein Verkauf ohne Ausweis oft nicht möglich ist.
Darf der Händler meinen Ausweis kopieren?
Nach dem Geldwäschegesetz dürfen Verpflichtete Kopien anfertigen, um ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen.
Gilt die Ausweispflicht auch bei der Bank?
Ja. Banken sind ebenfalls nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet. Als Kunde sind Sie dort meist bereits identifiziert.