Keine Anlageberatung: Die folgenden Hinweise sind allgemeine Informationen. Sie sind keine Empfehlung, Gold zu kaufen oder zu verkaufen. Ob Gold zu Ihrer persönlichen Situation passt, klären Sie bitte mit einer unabhängigen Beratung.
Aufgeld und Spread verstehen
Beim Kauf von Barren und Münzen zahlen Sie mehr als den reinen Materialwert. Dieser Aufschlag heißt Aufgeld und deckt unter anderem Prägung, Handel und Logistik. Die Differenz zwischen Verkaufspreis des Händlers und seinem Ankaufspreis nennt man Spread.
- Kleine Stückelungen haben in der Regel ein höheres Aufgeld pro Gramm als größere.
- Je größer der Spread, desto stärker muss der Goldpreis steigen, bevor sich ein späterer Verkauf rechnet.
- Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern auch, was der Händler beim Rückkauf zahlt.
Den aktuellen Feingoldpreis sehen Sie hier: pro Gramm. Die Goldpreis-Entwicklung zeigt, wie stark der Kurs schwanken kann.
Seriöse Händler erkennen
- vollständiges Impressum mit Anschrift und erreichbarem Kundenservice,
- transparente Preise inklusive Versand und Versicherung,
- bekannte, gut handelbare Produkte (z. B. Barren mit Prägung des Herstellers und Feingehaltsangabe, gängige Anlagemünzen),
- keine Versprechen garantierter Gewinne und kein Zeitdruck,
- bei Barzahlung ab 2.000 € eine Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und ein Zeichen, dass sich der Händler an die Regeln hält.
Viele Warnsignale gelten für Käufe wie Verkäufe. Mehr im Ratgeber Unseriöse Goldankäufer erkennen.
Aufbewahrung
- Zu Hause: nur in einem geeigneten Tresor; prüfen Sie, ob und bis zu welcher Höhe Ihre Hausratversicherung Edelmetalle abdeckt.
- Bankschließfach: getrennt vom eigenen Haushalt; der Inhalt ist nicht automatisch versichert.
- Verwahrung beim Händler: klären Sie, ob das Gold Ihnen gehört und getrennt verwahrt wird, und wie es versichert ist.
- Belege aufbewahren: Rechnungen und Zertifikate erleichtern einen späteren Verkauf und den Nachweis der Haltedauer.
Steuern beim späteren Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind nach § 23 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei kürzerer Haltedauer sind Gewinne steuerpflichtig; es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte. Mehr im Ratgeber Gold verkaufen: Steuern. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Später verkaufen?
Wenn Sie Ihr Gold eines Tages verkaufen möchten, zeigt Ihnen der Goldankauf-Vergleich, welcher Ankäufer am meisten zahlt.